ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN

GROSSVERBRAUCHER & ZIELVEREINBARUNGEN

Seit 2019 hat auch der Kanton Luzern den Artikel §19 Grossverbraucher im Energiegesetz aufgenommen. Als Grossverbraucher deklariert werden sie, ab einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh. Als zertifizierter Energiespezialist der ACT (Cleantech Agentur Schweiz) sind wir in der Lage Sie als Grossverbraucher kompetent zu beraten. In Zusammenarbeit mit Ihrem Betrieb erarbeiten wir Energiesparmassnahmen und deklarieren diese gegenüber dem Bund und Kanton in Form einer Zielvereinbarung. Auch für die Umsetzung der deklarierten Massnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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GEAK

Der Gebäudeausweis der Kantone ist die Energieetikette Ihres Gebäudes. Haben Sie vor Ihr Gebäude zu Sanieren oder steht ein Heizungsersatz an? Wir beraten Sie gerne im Voraus mit einem GEAK Plus Beratungsbericht. Dieser zeigt Ihnen auf, wo Ihr Gebäude heute energetisch steht. Gemeinsam erarbeiten wir verschiedene Szenarien um Ihr Gebäude zu sanieren. Im Bericht zeigen wir Ihnen auf, mit welchen energetischen Einsparungen aber auch mit welchen finanziellen Ausgaben Sie für die jeweiligen Massnahmen am Gebäude rechnen dürfen.

WEY + PARTNER AG
Präzise. Transparent. Nachhaltig.

LEISTUNGSSPEKTRUM ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN

 
  • Beratungen Umsetzung Grossverbraucherartikel

  • Erstellungen von GEAK

  • Beratungen Förderprogramme Gebäudehülle

  • Beratungen Förderprogramme Sanierung Beleuchtung